DSB-Vereine: Jetzt Fördermittel für Sportstätten sichern
Schützenvereine aufgepasst! Ab dem 10. November 2025 und bis zum 15. Januar 2026 können Sportvereine über ein Förderportal Geld für die Sanierung ihrer (vereinseigenen) Sportstätten beantragen. Der Bund stellt insgesamt 333 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit.
Unter dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wird das Projekt geführt, das auch für Schützenvereine interessant sein kann. Die Bedingungen: Der Antrag auf Förderung muss über die zuständige Kommune (Stadt oder Gemeinde) erfolgen, die Mindestförderhöhe beträgt 250.000 Euro, maximal würden Projekte mit acht Millionen Euro unterstützt.
Aufgeteilt wird die Projektförderung folgendermaßen: Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Teil, den die Kommunen selbst beisteuern müssten, beträgt also mindestens 55 Prozent, kann sich aber durch die Kombination mit Förderungen z.B. aus Landesförderprogrammen weiter verringern.
Die bauliche Sanierung und Modernisierung der Schießanlagen könnte ebenso ein förderwürdiges Projekt sein, wie die energetische Sanierung von Gebäuden.
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